Adresse

mfi Metall + Fastening Industrie GmbH | Hermannstraße 19 | D-49767 Twist

Kontakt

Tel.: +49 59 36 – 91 75 2 – 0 | E-Mail: info@mfi-fastening.com

Allgemeine Geschäftbedingungen

MFI Metall + Fastening Industrie GmbH

Lieferungs- & Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Für die von uns aufgrund vertraglicher Vereinbarung vorgenommenen Lieferungen und Leistungen gegenüber Auftraggeber, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten insbesondere für Erweiterungs-, Zusatz- oder Ergänzungsaufträge des erteilten Auftrages. Anderslautende Bedingungen gelten nicht.

2. Angebote
(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Werden Kostenvoranschläge auf Veranlassung des Auftraggebers erstellt, ist diese Leistung vergütungspflichtig.

3. Aufträge
Für die Vereinbarungen des schriftlich geschlossenen Vertrages gilt die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit.

4. Lieferung
(1) Die MFI Metall + Fastening Industrie GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Ist Auftraggeber Unternehmer besteht eine Belieferungspflicht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung von Metall + Fastening Industrie durch eigene Lieferanten.
(3) Bei Nichteinhaltung der Leistungsfrist hat jede Vertragspartei mindestens eine Nachfrist von 14 Tagen zur Bewirkung der Leistung zu setzen.
(4) Sofern bestellte Mengen nicht in einer einzigen Lieferung abgenommen werden sollen, ist dies vorab zu vereinbaren. Die gesamte Menge ist jedoch in höchstens drei Lieferungen abzunehmen. Die erste Teillieferung ist direkt nach Bereitstellungsmeldung durch mfi abzunehmen. JedeTeillieferung muss mindestens ein Drittel der bestellten Gesamtmenge umfassen. Sollte die bestellte Gesamtmenge nicht binnen zwölf Monaten ab Bereitstellungsmeldung abgenommen sein, sind wir berechtigt, die bis dahin nicht abgerufene Ware ohne vorherige Ankündigung auszuliefern und zu berechnen.

5. Gefahrtragung – Kosten der Versendung
(1) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Erfüllungsort der Sitz der MFI Metall + Fastening Industrie GmbH.
(2) Wird die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort auf Veranlassung des Auftraggebers versandt, trägt der Auftraggeber die Gefahr und auch die Kosten der Verschickung. Die Beauftragung eines Spediteurs etc. erfolgt insoweit im Namen und Verrechnung des Auftraggebers.
(3) Die Kosten der zusätzlichen Verpackung und Versendung hat der Auftraggeber an Metall + Fastening Industrie gegen Rechnungsstellung zu zahlen. Die Berechnung erfolgt gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten (Versendungskosten) bzw. für die Verpackung zu ortsüblich angemessen Kosten zzgl. jeweils gütiger Mehrwertsteuer.

6. Preise – Zahlungstermine
(1) Alle Preise verstehen sich für Lieferung und Leistungen ab mfi; es gelten die jeweiligen Listenpreise zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Sitz von MFI Metall + Fastening Industrie GmbH versandt, sind die jeweiligen Kosten für Porto, Fracht und Verpackung (siehe Ziffer 5) zusätzlich zu bezahlen.
(2) Scheck/Wechselzahlung ist nur zulässig bei vorheriger Vereinbarung. Die Entgegennahme erfolgt durch Metall + Fastening Industrie erfüllungshalber, nicht an Erfüllungsstatt.
(3) Sollten sich nach Vertragsabschluss und vor Lieferung Kostenfaktoren wesentlich erhöhen, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor, sofern die Preise in Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich als Festpreise ausgewiesen wurden und sofern eine Preisbindung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall einer Preisanpassung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das ab Mitteilung der Preiserhöhung binnen 10 Tagen realisiert werden muss, um wirksam zu werden.

7. Aufrechnungsverbot – Leistungsverweigerungsrecht
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber gegenüber Forderungen der Firma MFI Metall + Fastening Industrie ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Auftraggebers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Rechtskräftig festgestellten Forderungen in diesem Sinne gleichgestellt sind solche Forderungen, die zwar bestritten sind, ein über die Forderung geführter Rechtsstreit jedoch bereits Entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegenüber Ansprüchen von Metall + Fastening Industrie nur zu, wenn der Gegenanspruch des Auftraggebers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Warenrückgabe
Von MFI Metall + Fastening Industrie Gmbh gelieferte Ware kann, ohne das dies auf einem gesetzlichen Anspruch beruht, nur zurückgenommen werden, wenn MFI Metall + Fastening Industrie GmbH vorher das schriftliche Einverständnis gegeben hat und die Ware sich in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung befindet. Die vereinbarte Rücklieferung, die für uns wahlweise durch Abholung – abzüglich einer entsprechenden Frachtpauschale – oder durch den Käufer frei unserem Lager vorzunehmen ist, wird abzüglich einer entsprechenden Kostenbeteiligung gutgeschrieben. Sonderartikel sowie für den Kunden bestellte oder veredelte Waren können in keinem Fall zurückgenommen werden.

9. Zeichnungen, Internetdarstellungen, Produktkataloge usw.
Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sind in gedruckten und elektronischen Produktkatalogen, Preislisten, Zeichnungen, usw. enthaltende Angaben, Informationen, technische Ausführungen, Verwendungszweckempfehlungen usw. unverbindlich. Der Käufer wird nicht von der Verpflichtung befreit, die Ware auf ihre Eignung für die entsprechende Einsatzzwecke zu prüfen. Beschaffenheitsgarantien sind nur solche, die von uns ausdrücklich als solche deklariert sind. Verarbeitung, Anwendung und Einsatz der gelieferten Ware liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der MFI Metall + Fastening Industrie GmbH bis zur Bezahlung. Ist Auftraggeber Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der MFI Metall + Fastening Industrie GmbH bis der Auftraggeber die gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat.

11. Gewährleistungsfrist – Anzeigepflicht von Mängeln
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Lieferung von neu hergestellten Sachen und Leistungen ein Jahr. Ist Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist bei einem Verbrauchsgüterkauf neuer Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ebenfalls 1 Jahr. Werden Unternehmer gebrauchte Sachen verkauft, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(2) Offensichtliche Mängel sind durch Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung anzuzeigen. Geschieht dies nicht, können insoweit keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Für Unternehmer bleibt es bei der Regelung des § 377 HGB.

12. Haftung
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen; hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wenn Metall + Fastening Industrie die Pflichtverletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MFI Metall + Fastening Industrie GmbH beruhen. Der Pflichtverletzung der MFI Metall + Fastening Industrie GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

13. Gerichtsstand – Erfüllungsort – UN-Kaufrecht
(1) Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand das für den Sitz von Metall + Fastening Industrie örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des CISG (UN-Kaufrecht) ist abgedungen.

14. Unwirksame Klauseln
Sollte eine der vorstehend genannten Klauseln unwirksam sein, soll dieses die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berühren.

Rechtliche Hinweise
Im Zuge der technischen Weiterentwicklung und Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen können sich technische Daten, Eigenschaften, Abmessungen, Abbildungen, Leistungsangaben, Abmessungen, Gewichte und Farben von Produkten ändern, ohne dass sich eine Verpflichtung zur Veröffentlichung für die MFI Metall + Fastening Industrie GmbH ergibt. Wir sind nicht verpflichtet, bereits gelieferte Produkte entsprechend zu verändern.

Alle in diesen Druckwerken gemachten Angaben basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen. Der Verarbeiter ist aufgrund der Vielzahl von möglichen Einflüssen dazu verpflichtet, vor der Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte eigene Versuche, Tests und Prüfungen durchzuführen. Eine rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften und die Eignung zu einem konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Ebenso behalten wir uns das Recht vor, Artikel aus unserem Lieferprogramm zu streichen, Artikel technisch zu verändern und das Sortiment anzupassen. Arbeitshinweise und Ratschläge zur Anwendung und Sicherheit sind unverbindlich und ersetzen keinesfalls gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften.

Eine Haftung aus Druckfehlern oder -mängeln wird ausgeschlossen. Es gelten unsere aktuellen Lieferund Zahlungsbedingungen (AGB).

Kein Teil diese Kalaloges darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der MFI Metall + Fastening Industrie GmbH in irgendeiner Form, z. B. durch Nachdruck, Fotokopie oder Fotografie reproduziert, in eine maschinenlesbare Sprache übersetzt oder in elektronischen Systemen verarbeitet werden.